FRK e.V. 1976 - 2023
Entsprechend unserer Jahresbeiträge - Einzelmitgliedschaft und Vereine 15,- Euro, Paare 25,- Euro, Firmen 60,- Euro - bieten wir neben unserem Formular "Beitritt-uno" noch das Formular "Beitritt-paar" im pdf-Format an.
Die ausgefüllte Beitrittserklärung senden Sie uns bitte aufgrund der sepagemäßen erforderlichen Original-Unterschrift zu an
Förderkreis Rechtsrheinisches Köln e.V.
C/o Fr. Helga Orth, Leuchterstr. 54, 51069 Köln
§ 3 Mitgliedschaft
1.) Mitglied des Vereins können natürliche Personen, juristische Personen und sonstige Personenvereinigungen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
2.) Die Mitgliedschaft erlischt
a) durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden muss,
b) durch Tod, bzw. Auflösung,
c) durch Ausschluss, der aus wichtigem Grund durch den Vorstand ausgesprochen werden kann.
Ein wichtiger Grund ist insbesondere ein Beitragsrückstand von einem Jahr nach Beendigung des Jahres, für das der Beitrag zu zahlen war, sowie ein vereinschädigendes Verhalten. Der Betroffene kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ausschlusses den Beirat anrufen, der endgültig entscheidet.
§ 4 Beiträge und Vereinsvermögen
1.) Die Mitglieder zahlen einen laufenden Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
2.) Der Verein nimmt Spenden entgegen. Er erteilt Zuwendungsbescheinigungen im Sinne der steuerlichen Vorschriften.
3.) Das Vereinsvermögen darf nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Rückzahlungen.
4.) Die Haftung der Mitglieder über die Zahlung der festgesetzten Beiträge hinaus ist ausgeschlossen.
Hier kommen Sie zur kompletten Vereinssatzung.
Beitritserklärung (PDF)